Rufen Sie uns einfach an, wir können Ihren Auftrag innerhalb weniger Tage erfüllen. Beantworten Sie bitte die Fragen in unserem ‚AUFTRAG zur Vermittlung eines Betreuers' und senden Sie diesen per E-mail, Fax oder Post an uns retour.
Ein Mitarbeiter aus unserem Büro wird Sie umgehend zurückrufen. Bei dieser Gelegenheit wird man Ihnen gerne allfällige Fragen beantworten.
Sie können wählen zwischen:
a) Kurzzeit Betreuung - Vertrag für max. 28 Tage
b) Langzeit Betreuung - Vertrag für 1/2 Jahr oder 1 Jahr
Nach Eingang Ihres Auftrages und unserer Bestätigung des Betreuungsbeginns, senden wir Ihnen den AIW-Vermittlungsvertrag kurz vor Pflegebeginn zur Unterschrift zu. Neben diesem Vertrag schliesst ein Auftraggeber zusätzlich mit jedem seiner Betreuer einen Werkvertrag ab. Dieser staatlich vorgegebene Werkvertrag regelt die Verantwortung des Betreuers gegenüber dem Pflegebedürftigen. Der ausgefüllte Werkvertrag geht Ihnen zusammen mit unserem AIW-Vertrag zu. Den Text des Musterwerkvertrages finden Sie unter Formulare.
Die Tätigkeit eines Betreuers kann durch den Auftraggeber während der Vertragsdauer binnen zwei bis vier Werktagen ausgesetzt oder beendet werden. Im Fall einer Unterbrechung erlischt die Zahlungsverpflichtung.
Bei Wiederaufnahme der Betreuung während des Vertragsueitraumes, z.B. nach einem Spitalsaufenthalt, vermitteln wir ohne Aufpreis neuerlich einen Betreuer. Bei Ableben eines Patienten kann die Hilfe sofort beenden werden. In diesem Fall brauchen Sie uns nur telefonisch, per Fax oder E-mail zu benachrichtigen.
Stand 01.04.2010